Landesweite HPC Systeme: hpcFachCluster.nrw und hpcBasisCluster.nrw

 

hpcFachCluster.nrw 

Dem Landeskonzept HPC 2025 der DH-NRW folgend wurden neben der Universität zu Köln, mit der RWTH Aachen und der Universität Paderborn zwei weitere Standorte für gemeinsam genutzte landesweite Tier-3 HPC-Systeme bestimmt. Durch diese HPC-Systeme wird die im Rahmen des ausgelaufenen Landeskonzept HPC von DH-NRW (2019-2023) bereitgestellte Tier-3 Ersatzversorgung durch die Tier-2 Zentren in NRW abgelöst.

Haben Sie Fragen zu der Interessensrückmeldung hpcFachCluster.nrw?

Kommen Sie in unsere Sprechstunde: Freitags, 9:30 - 10:30 Uhr (ab dem 7. März 2025)
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Per Email an: fachcluster@hpc.nrw

Besuchen Sie unseren Online-Workshop am Freitag, 14. März 2025, 14:00 Uhr
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Ansprechpartner und standortspezifische Informationen

IT Center RWTH Aachen
Ansprechperson: Dr. Christian Terboven
Email: terboven@itc.rwth-aachen.de
Tel.: 0241 80 24375

Paderborn Center for Parallel Computing (PC2), Universität Paderborn
Ansprechperson: Dr. Jens Simon
Email: jens.simon@uni-paderborn.de
Tel.: 05251 60 1731
Weitere Informationen zum HPC-Fachcluster am PC2: https://pc2.uni-paderborn.de/go/hpcfachclusternrw

 

 

FAQs

Beteiligung

UNIS KAUFEN ANTEILE NACH BEDARF - WIRD ES EINE DROSSELUNG GEBEN, WENN MAN MEHR NUTZT ALS DEM ANTEIL ENTSPRICHT? GIBT ES PRIORISIERUNG BEI ÜBERLAUF DER QUOTAS? MUSS MAN DARÜBER HINAUS BEZAHLEN, FALLS MAN MEHR BRAUCHT?
Deadline Mitte April ist extrem knapp und angesichts von Semesterferien oder Veröffentlichung bspw. der Exzellenzcluster-Ergebnisse kaum zu halten. Kann die Frist zumindest für die RWTH weiter nach hinten verschoben werden, z.B. um vier Wochen?
Wie viele PIs müssen die Standorte angeben?
Gibt es einen Mindestanteil, der erworben werden sollte?

SOFTWARE

WELCHE SOFTWAREPAKETE WERDEN ÜBER DAS KOMPETENZNETZWERK HPC.NRW LANDESWEIT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT?

Nutzung

KÖNNEN DIE UNIVERSITÄTEN SELBSTSTÄNDIG BESTIMMEN, WIE DIE ERWORBENEN NUTZUNGSANTEILE AN IHRE NUTZENDEN WEITERGEGEBEN WERDEN?
SICHERHEITSSTANDARDS: GIBT ES ERFAHRUNGEN MIT KOOPERATIONSVEREINBARUNGEN MIT EXTERNEN (Z.B. INDUSTRIE)?
Was ist, wenn es Nutzende außerhalb der Fachspezialisierung gibt? Gibt es da Grenzen? Wenn es also konkrete Abweichungen gibt zu den ausgefüllten Beiblättern und der späteren tatsächlichen Nutzung?
Ist die Nutzung der erworbenen Anteile für die Lehre möglich?

 

hpcBasisCluster.nrw

Gemäß den im HPC Landeskonzept festgelegten Grundsätzen wird das hpcCluster.nrw Cluster entwickelt um Hochleistungsrechenkapazitäten (HPC) für Hochschulen bereitzustellen, die nicht über ein eigenes Tier-3 System verfügen, oder um deren zusätzlichen Rechenbedarf abzudecken.

Dieses gemeinsam genutzte allgemeine Tier 3-System soll eine Kosten- und Energieeffiziente Alternative zur Einrichtung zahlreicher kleinerer lokaler Systeme bieten. Es wird an der Universität zu Köln aufgebaut und betrieben.

Zugang

Das Angebot richtet sich an alle Hochschulen, Fachhochschulen, sowie Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) des Landes NRW.  Das Cluster soll einen niedrigschwelligen Zugang zu HPC-Kapazitäten ermöglichen und damit das bestehende digitale Ökosystem im Bereich HPC im Land ergänzen.

Interessierte Hochschulen können Nutzungsrechte am System erwerben. Die Interessensbekundungen für die erste Stufe sind bereits abgeschlossen und das Cluster wird im Laufe des Jahres 2024 beschafft. In drei Jahren wird die nächste Stufe in Angriff genommen. Für das System wird eine Betriebsdauer von zunächst sechs Jahren anvisiert.

Bei Rückfragen oder Interesse, wenden Sie sich gerne an helpdesk@hpc.nrw.

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